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Erläuterung:
Zwischen Grund- und Mittelschulen soll es feste Kooperationsbeziehungen geben, so dass der Bildungsgang mit Eintritt in die Grundschule bis zum Ende der Mittelschule überschaubar ist. Mit Anwahl der Grundschule (die Schulbezirke bestehen nur noch zur Erfassung der Schulpflichtigen) wird so auch die Mittelschule gewählt!
Oberschulen können alle weiterführenden allgemeinen und berufsbildenden Bildungsgänge umfassen oder auch nur einzelne. Sie gehen aus den heutigen Berufschul(zentr)en und einzelnen Gymnasien hervor, können sich aber auch an zentralen Mittelschulen anlagern. Dies bleibt den Schulträgern überlassen. In der Oberschule werden vielfältige Möglichkeiten der indidiuellen Gestaltung des Bildungsganges eröffnet. So wird es möglich sein, neben der Berufsausbildung Kurse in der gymnasialen Oberstufe zu besuchen oder zum Abitur eine Berufausbildung zu absolvieren.
Förderschulen für Lernbehinderte und Erziehungshilfe wird es nicht mehr geben. Die übrigen Förderschulen sollen in der Regel als Teil einer anderen Schule wohnortnah vorgehalten werden und somit zumindest eine Teilintegration (und sei es am Ende auch mehr im außerunterrichtlichen Bereich) ermöglichen. Perspektivisch wird auch ein Großteil dieser Förderschulen integriert.
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